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Das Vorschreiben von Regeln dieser Art, die weder in der Schulzeit noch auf dem Schulgelände greifen sollen, scheint mir kaum rechtlich durchzusetzen. Die Schule ist zwar für den Versicherungsschutz auf dem Schulweg verantwortlich und der würde wohl auch entfallen, wenn man nicht den direktesten oder günstigsten Weg nähme, dieses ist aber dennoch nicht vorschreibbar. Auf die "Ordnungsmaßnahmen" der Schulleitung würde ich es in dem Falle dann auch ankommen lassen. Ist eine hervorragende Methode für die Schulleitung, gleich noch in ein zweites Fettnäpfchen zu treten, erzwingt außerdem eine Klärung der Situation. Ich sehe gerade: Die Rubrik "Schulweg" ist jawohl vollständig daneben. Mir ist nichts bekannt, das derartige Vorschreibungen zulässt. Ich sehe gerade auf den anderen Seiten, dass diese Schulordnung derart missraten ist, das gibt's ja gar nicht. Da werden allgemeine Verhaltensempfehlungen und -weisheiten, die dort völlig überflüssig sind, überall in die Formulierung rechtlicher Pflichten eingemischt. Ich bezweifle stark, dass dieses Machwerk als "Haus- oder Schulordnung" durchgehen kann und damit unterschriftsverpflichtend ist. Ich hab das noch mal meinem Vater (Lehrer) gezeigt, er meinte auch, dass da in sowohl unzulässiger als auch unsinniger Weise ein allgemeiner Verhaltenskatalog in eine unterschriftspflichtige Schul-/Hausordnung hineingemengt wird. PS: Besonders würde mich persönlich die "Pausenregelung" ärgern, nach der angeblich der Lehrer willkürlich die Länge der Pause beschneiden könne. Dieses trifft keinesfalls zu. Die Pausenzeiten sind zwar nicht gesetzlich gesichert, dafür aber die Mindestpausenlängen. Verkürzt also ein Lehrer die Pause - das darf er - so muss der nachfolgende Lehrer den Unterricht um die gleiche Zeitspanne später beginnen. Nix Willkür... |