Domainpfändung beim Hostblogger

Gerade wies mich fh drauf hin, dass der Hostblogger über die Domainpfändungen bloggte. Dass es seinerseits auch Auskunftsprobleme mit der Denic gab wusste ich bisher nicht.

10.03.2009 | jurisprudenz | , | No Comments »

Domainpfändung in Theorie und Praxis

Es gibt immer wieder Fälle, bei denen man einen Schuldner hat, der faktisch ganz gut lebt, aber “Amtsbekannt keine pfändbare Habe” hat. Wenn die Leute es weniger Schlau angestellt haben kann man die Vermögensverhältnisse neu Prüfen lassen, oft geht dies jedoch nicht. Der Weg über die Domainpfändung kann da der richtige sein, wenn dem Schuldner etwas an der Domain liegt und der gläubiger ein bisschen recherchiert.

Welche Domains hat mein Schuldner?
Da es sich bei der Denic e.G. um Auskunftslegastheniker handelt ist eine Anfrage bei Ihnen sinnlos. Da Leute ihre Domains aber meisst beim gleichen Provider auf dem gleichen Server liegen haben, bringen einen die Domaintools weiter. Man pingt eine Domain an und sucht bei der Reverse IP Suche danach. Die ersten drei Domains sind kostenlos, danach muss man sich kostenpflichtig anmelden, aber es lohnt sich. Bei einem größeren Server des Providers muss man sich entweder ein Script bauen, welches alle eine Whois Abfrage aller gefundenen Domains durchführt und nach dem Namen des Schuldners durchsucht oder einfach gucken welche vom Namen her passen.

Wer ist Drittschuldner?
Diese Frage ist etwas unklar. Laut beschluss des Bundesgerichtshofs (Geschäftsnummer: VII ZB 5/05
Urteil vom 5. Juli 2005) ist die Denic e.G. Drittschuldner. In einem Schreiben der Denic von 2008 an mich weisen sie jedoch darauf hin, dass sie nicht der Drittschuldner sei. Bei Kontakt mit der Denic sollte man eh sehr präzise sein, da eine Domain für die (wie eine RegExe) nur z.b. verbrennung.org ist. www.verbrennung.org oder gar http://www.verbrennung.org kennen sie leider nicht.
In diesem Fall lohnt es sich an den Provider (meisst der Tech-C) oder den Registrar heranzutreten.

Was erreicht man durch die Pfändung?
Die Domain darf nicht weiter übertragen oder vom Provider weggezogen werden. Zur übereignung ist ein gesonderter Antrag notwendig.

Kann man Familiennamen oder Vornamen Domains Pfänden?
Die passenden Urteile (z.B. LG München I, Az 20 T 2446/00) sagen dass es nicht geht, wenn der Schuldner die Domain aktiv nutzt. Ist sie nur Registriert und hat zum Beispiel keinen Inhalt sieht die Lage anders aus.

Anwalt
Einer der Top Anwälte in diesen Sachen ist Günter Frhr. v. Gravenreuth, ich wurde wie immer zur vollsten zufriedenheit von Lutz Eisel in Bochum vertreten.

Wenn jemand Ergänzungen oder Fragen hat, einfach melden.

22.01.2009 | Business as usual | , , , | No Comments »

Owned – über die Pfändung von Domains

Soeben lese ich auf rettungsblogger.de und familienblogger.de im Artikel “Owned”, dass die Domains in Zukunft nicht mehr genutzt werden, da ich sie Pfänden lasse. Soweit stimm es noch, doch wie immer gibt es zu den Details zwei Geschichten. “Der Gläubiger, (…) der leider zu keinerlei Gesprächen bereit” zum Beispiel trifft weniger zu. Ich hatte über Monate versucht ihn zu erreichen auch über seine Eltern und seine Freundin, leider ohne Erfolg. Seine Freundin meinte (als ich ihn 4 Wochen nicht erreicht hatte und er auch nicht zurück rief) “Er arbeitet im Moment viel“. Wobei auch das so nicht hinkommen kann, da er auch da schon nicht mehr liquide war.

01.01.2009 | Argh!, a geeks life | , , | 4 Comments »

“Ich arbeite…”

Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma auf Intensivstationen der Maximalversorgung und im Rettungsdienst.” lese ich gerade auf Rettungsblogger.de – Wenns mal so wäre, dann könnte ich die Pfändung endlich vollstrecken lassen…

29.11.2008 | Argh! | , | No Comments »

Urteil ohne folgen

Vor etwa fünf Jahren lernte ich “Doc” kennen. Da wir beide in Bochum wohnten und ähnliche Interessen hatten, hielten wir via Internet kontakt, trafen uns oft und wurden gute Freunde. Beruflich war er beim Zoll, machte dort Betäubungsmittelgutachten und fuhr immer wieder am Wochenende als Notarzt da, wo einer gebraucht wurde. Finanziell stand er immer sehr gut da, zog aber Berufsbedingt häufiger um.

Ich fuhr ein paar mal mit ihm (als Praktikant) mit und hatte viel Spass daran. Doch irgendwie gab es immer wieder ungereimtheiten in seinem Leben. Irgendwie wollte er aber nicht rehct drüber reden. Aber was solls, bei einem guten Freund muss man nicht immer sofort alles wissen. Irgendwann offenbarte er mir dann, dass er für den Verfassungsschutz arbeitet. Diese haben ihn sechs Monate in die USA geschickt, wo er lernte was ein Notarzt können muss. Etwa zu der Zeit wurde ich vom Bundesamt für Verfassungsschutz zum BSI IT Kongress eingeladen. Bzw. er vermittelte es und ich konnte kostenlos Teilnehmen. Am Eingang wurde mir eine Karte hinterlegt, alles prima. Es folgten in seinem Leben mehr Details die nicht passten. Eines Tages rief mich seine Freundin an. Er war zuvor zum BKA nach Berlin versetzt worden und sie lebten dort. Er war nicht erreibar und mir dämmerte, dass etwas passiert sein muss. Als ich dort ankam erklärte sie mir, dass er inhaftiert worden war. Betrug, Urkundenfälschung usw. standen zur Debatte. Sowas ist äusserst uncool, aber was solls, er war ja immer ehrlich zu mir, was unsere Freundschaft betraf. Man erklärte mir, dass er kein Arzt sei, auch nie beim Verfassungsschutz oder Zoll war, auch kein Abitur und nie Studiert habe. Nur eine Abgebrochene Krankenpflegerausbildung und eine ausbildung in der technischen Rettung. Er wurde zu 18 Monaten zur Bewährung verurteilt. Ich rettete seinen Umzug indem ich seinen gesamten Hausrat nach Bochum schaffte und bei mir einlagerte, bis er eine neue Wohnung hatte.

Nur kurze Zeit später erreichte mich ein Mahnbescheid: Ich habe eine Karte für den BSI IT Kongress zu bezahlen. Ich erklärte die Situation und wiedersprach dem Mahnbescheid. Doc trat dem Streit bei und erklärte ebenfalls, dass alles seine Schuld war. Die Situation war ziemlich blöde, aber er stand immerhin zu dem, was er getan hatte. Warum sich die BRD durch einen Fachanwalt für Familienrehct vertreten liess ist mir bis heute schleierhaft. Im zivilrechtlichen Verfahren wurde ich zur Zahlung verurteilt, sollte mich gegenüber Doc selber schuldenfrei halten. Doc machte Ratenzahlung aus, kam dieser aber nicht nach. Ich zahlte also zunächst den gesamten Betrag, bat ihn um schnelle Regelung der Sache. Das war bis heute, mit Ausnahme einer Verhandlung, unser letzte Kontakt. Denn da hörte für Ihn die Freundschaft scheinbar auf.

Ich mailte ihm, rief ihn an, alles ohne Erfolg. Also beauftragte ich nach monaten meinen Rehctswanwalt. Nach mehreren Briefen reichten wir Klage am Amtsgericht Bochum ein. Es kam zum Prozess und zur Verhandlung (siehe Blogeintrag). Dort meinte er, keine Zahlung leisten zu müssen, da es meine Idee gewesen sei. Da unter anderem ein Schirftstück von ihm Vorlag in dem er die Schuld auf sich nahm bekam ich in der knappen entscheidung recht. Ab dem 29.04.2008 hatte ich also ein Urteil in der Hand, welches eine Zwangsvollstreckung zuliess. Ich ging davon aus, dass die Sache nun gelaufen sei. Doch es ging kein Geld ein. Also wurde der Gerichtsvollzieher beauftragt, zu Pfänden. Zurück kam nur knapp: “Der Schuldner besitzt amtsbekannt keine pfändbare Habe“.

Nanu? Er arbeitet doch, hat Notebooks, Handies, und eine schöne Wohnung. Die Eidesstattliche Versicherung war von 2005. Sein Vermögensverzeichnis liegt mir inzwischen vor, es spiegelt nicht das wieder, was ich im Kopf habe. Auf seiner Homepage schriebt er heute noch viel über seine Arbeit und verschenkt zur Zeit teile seiner Hardware. Aber wie ein Freund immer sagt: Es gibt einen Fall den deutsche Gerichte nicht abdecken: Wenn einem jemand Geld schuldet.

20.10.2008 | a geeks life | , | No Comments »

Langer Vorspann, kurzes Ende

Heute ging ein zwei Jahre dauernder Rechtstreit zwischen mir und einem ehemals guten Freund zuende. Nachdem er mir (lange, verzwickte Geschichte) Geld schuldete war er von einem auf den anderen Tag nicht mehr erreichbar. Er ging nicht ans Handy, keine Antwort auf Emails, etc.. Er wurde von Udo Vetter vertreten, der auch in seinem Blog berichtet, ich wurde (wie immer zur vollsten Zufriedenheit) von Lutz Eisel vertreten.

Obwohl der Beklagte ein schrifliches Anerkenntnis seiner Schuld bereits in einem anderen Verfahren an das Gericht gesand hatte war er der Meinung, die Schuld nicht begleichen zu müssen. Es wurde ein Zeuge benannt (welcher ein Freund von uns beiden sowie Ex-Mandant von Udo Vetter ist), welcher auch von unserer Seite benannt worden war. Also kannte ich meinen Anwalt, den Zeugen, den beklagten und den Anwalt der Gegenseite. Der Zeuge kannte auch alle. Nur für den Richter waren alle Gesichter neu. Der Richter machte die Sache kurz, bezog sich auf das Schreiben des Beklagten und fragte was nun damit gemeint sei. Da es sich auf die Zahlung des Betrages, ihn, mich und ein damit verbundenes Aktenzeichen am gleichen Gericht bezog gab es da nicht viel Auslegungspielraum. Nach wenigen Minuten lenkten er und sein Anwalt ein und erkannten die Forderung an. Der Zeuge musste nicht befragt werden und verzichtete auf die Erstattung seiner Parkgebühren von 1.10 Euro.

Zum Einen freut es mich natürlich, nicht auf dem Geld sitzen zu bleiben. Zum Anderen ist es für mich nicht nachvollziehbar wie ein guter Freund wegen eines dreistelligen Betrages komplett aus dem Leben verschwindet.

29.04.2008 | a geeks life | , | 4 Comments »


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