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Die Kennzeichnunspflich für Polizisten ist seit Jahrzehnten ein Thema in Deutschland. In Anderen Länder gibt es sie seit langem. Polizisten sollen also während ihrer Arbeitszeit, bzw. danach, identifizierbar sein. Zur Zeit werden sie effektiv für Straftaten im Amt, besonders Körperverletzungen, quasi nicht belangt. Ich bin selber durch Polizisten schwer verletzt worden und weiss daher, wovon ich rede. Es wird dann gerne abgetan als “Notwendige Maßnahmen gegen Angriffe” o.ä.. Gerade wenn es so ist, muss sich doch kein Polizist fürchten, sich dafür zu rechtfertigen!? Scheinbar doch. Die andere Frage ist: Was spricht gegen eine Kennzeichnung? Oft wird angeführt, dass Polizisten dann selber Opfer von Übergriffen werden könnten. Dann müssten aber die Ermittlungsbeamten, die letzten Endes Leute ins Gefängnis bringen, treffen. Ihre Namen stehen in den Ermittlungsakten, die die Täter auch sehen. Probleme damit gibt es also nicht. Ansonsten könnte man die Kennzeichnung auch Monatlich ändern, oder ähnliches. Doch alles wird mit Händen und Füßen abgewehrt. Hauptsache, keine macht einem den Spaß am folgelosen Prügeln kaputt. Einen anderen Grund kann ich wirklich nciht mehr sehen.

Von Polizisten höre ich dann immer “das sind einzelne Fälle, bei uns gibt es das nicht.“. Hat man dann Fälle, mit denen sie selber zu tun haben ist natürlich alles anders.

Ich habe einen bekannten, der Polizei Azubi ist. Ein Teil der Ausbildung wird an einer öffentlichen Hochschule absolviert. Natürlich müssen die Azubis anwesend sein, kontrollieren tut es niemand. Immer wieder fehlen einige. Ich hatte ihn gefragt, ob er das denn melden. Natürlich nicht! Da könnten die anderen ja schlecht da stehen. Und was tut so jemand dann in 2-3 Jahren wenn der Kollege jemanden zusammenschlägt? Ich werde aus diesen Leuten nicht schlau.

Piksa hat in seinem Blog noch einen umfangreichen Artikel dazu.

Die Polizisten in Berlin haben es schwer, gerade zum ersten Mai. Was oft vergessen wird: Welche kosten auch am Material entstehen. Am Ende dieses Videos sieht man es wieder schön: Die Demonstranten rennen weg, nur einer versteckt sich auf dem Boden um dann hinterhältig seinen Kopf gegen den Stiefel des Polizisten zu hauen. Macht man das nur oft genug, muss der Polizist einen neuen Stiefel bekommen, was wieder die Staatskasse belastet.

An sich liebe ich Belgein dafür, dass da schonmal die Feuerwehr die Polizei unter Wasser setzt, wenn diese mist gebaut hat. Nun gab es in Spanien eine haftige Schlägerei (mit Schlagstöcken und Gummigeschossen) zwischen Polizei und Feuerwehr. Das Video gibts hier.

Hausdurchsuchungen kenne ich ans ich relativ geordnet und Sachlich, auch wenn ich die diversen anderen Geschichten Kenne. In Hagen wurde nun vor einigen Tagen eine sehr wüste Durchsuchung mit wenig Respekt vor den Mitbürgern durchgeführt, wie ich soeben las. In Anbetracht dieser Geschichte und der Schlägerei vom 12.09. bei der Freiheit statt angst Demo frage ich mich, warum keiner der Kollegen mal gegen solche Leute vorgeht. Da soll sich dann auch niemand über den schlechten Ruf der Polizei beschweren.

Immer wieder erreichen mich Emails oder Briefe von der Polizei, wegen Bestellungen im 3Gstore.de. Das Paypalkonto eines Kunden wurde belastet, er weiß aber von nichts. Im Normalfall wird auch nach der IP-Adresse des Bestellers gefragt. Üblicherweise gibt es die nur von providern, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Also fragte ich zur Sicherheit den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Antwort folgte promt:

“(…) Es muß grundsätzlich unterschieden werden zwischen der Beauskunftung von Bestandsdaten (Name, Adresse, etc.) und von Nutzungsdaten (u.a. IP-Adresse
mit Datum/Uhrzeit).
Das für Internet-Shops (Telemediendienste) einschlägige Telemediengesetz (TMG) erlaubt die Herausgabe von Bestandsdaten für Strafverfolgungszwecke (§14 Abs. 2 TMG). Sie kann auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden auf Basis der allgemeinen Eingriffsermächtigung nach §§ 161, 163 Strafprozeßordnung (StPO) erfolgen. Dies gilt auch für die Bestelldaten.

Die Herausgabe von Nutzungsdaten (u.a. IP-Adressen) ist nicht ausdrücklich geregelt, d.h. es gibt weder eine Befugnis für die Anbieter von Telemediendiensten, Nutzungsdaten herauszugeben, noch sieht die StPO eine
entsprechende ausdrückliche Verpflichtung der Anbieter vor, wie sie in §100g StPO für Anbieter von Telekommunikationsdiensten besteht. Dies erscheint – zumindest hinsichtlich der IP-Adressen mit Datum/Uhrzeit -
aus folgenden Gründen auch nicht erforderlich.
Nach § 15 TMG sind die Nutzungsdaten nach Beendigung des Nutzungsvorgangs zu löschen, es sei denn, sie werden für die Abrechnung des Dienstes benötigt. IP-Adressen sind regelmäßig NICHT für die Abrechnung erforderlich, d.h. unverzüglich zu löschen. Eine gesetzliche Regelung im Bereich der Telemedien für die Herausgabe von IP-Adressen erübrigt sich also, da diese Daten nicht gespeichert werden dürfen, ein entsprechendes Auskunftsersuchen muß somit ins Leere laufen.

Sollten die Daten dennoch unzulässigerweise gespeichert sein, so ist folgendes zu beachten.
Bei der Herausgabe der IP-Adresse durch den Anbieter des Online-Shops handelt es sich um eine Vorbereitungshandlung der Strafverfolgungsbehörde für ein an den Zugangsprovider zu richtendes Auskunftsersuchen, wem zu dem bestimmten Zeitpunkt die bestimmte IP-Adresse zugeordnet war. Diese Auskunft erfolgt unter Verwendung von Verkehrsdaten gem. Telekommunikationsgesetz (TKG), die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen und in besonderem Maße zu schützen sind, und ist daher nach meiner Auffassung nur nach § 100g StPO, also auf Anordnung eines Richters möglich. Da also in diesem zweiten Schritt der Ermittlung eine Eingriffshürde durch den Richtervorbehalt besteht, kann die Auskunftspflicht des Online-Shops auf die allgemeine Ermittlungsbefugnis aus § 161 StPO gestützt werden. (…)”

Sollte also alles klar sein: Nicht speichern ist nicht falsch :)

1.Hol dir eine Bierdose aus dem Handschuhfach und öffne sie, noch bevor der Polizist zum Fenster deines Autos kommt.

2.Frage ihn, ob er dein Bier halten könne, bis du deinen Führerschein gefunden hast.

Die anderen 38 Punkte gibt es im lawblog

Man muss den Polizei Pressemenschen lassen, dass sie auch lustige Artikel zu skurrilen Einsätzen schrieben können. So zu dem Mann, der in einer Zeitblase in Dortmund festhängt.
Schön auch, dass in dem Artikel wieder der Flux-Kompensator steht, der bei korrekter Übersetzung eigentlich ein Fluss-Kondesator sein müsste.

Im Newsletter des Innenministeriums NRW wird darauf hingewiesen, dass man sich imemrnoch um den Polizeiberuf bewerben kann. “Ausgebildete Polizisten arbeiten zunächst ein Jahr im Streifendienst und anschließend in einer Einsatzhundertschaft des Landes.” Na das klingt ja super ;)

Weiterführende Links

Ob man sich da bewerben möchte?

Polizei NRW - the dard side

Polizei NRW - the dard side



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WAZ feiert Zuschauerzahlen bei NRW.TV » ruhrbarone

Torsten hat im Notizblock kurz etwas zum Thema Namensschilder bei Polizei und einen Übergriff auf einen Polizisten geschrieben. Lesenswert

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